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28.12.11

Gründungszuschuss

Kürzungen am 27.12.2011 veröffentlicht

 Kurz vor Weihnachten hatte der Bundespräsident das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" unterschrieben.

Somit treten die Änderungen im Gründungszuschuss bereits heute, am 28.12.2011 in Kraft. 

Eine Gründung zu den alten Bedingungen ist somit nicht mehr möglich.

Die neuen Bedingungen hier im Kurzüberblick:

  • Gründungszuschuss künftig Ermessensleistung - Rechtsanspruch fällt weg
  • Restanspruch von 150 Tagen auf ALG I zum Zeitpunkt der Gründung
  • Phase 1 (ALG I + 300,-- EUR): 6 Monate
  • Phase 2 (300,-- EUR für SV): 9 Monate

Hier geht es zu der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de/Xaver/start.xav



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