Eine Gründung zu den alten Bedingungen ist somit nicht mehr möglich.
Die neuen Bedingungen hier im Kurzüberblick:
- Gründungszuschuss künftig Ermessensleistung - Rechtsanspruch fällt weg
- Restanspruch von 150 Tagen auf ALG I zum Zeitpunkt der Gründung
- Phase 1 (ALG I + 300,-- EUR): 6 Monate
- Phase 2 (300,-- EUR für SV): 9 Monate
Hier geht es zu der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de/Xaver/start.xav








