Der Einsatz häuslicher Pflegekräfte ist für die Beteiligten am Anfang mit vielen Fragen verbunden. Bei der Fülle an Vorschriften, Ratgebern und Informationen sorgt die kompetente Beratung durch die Pflegeagentur für Klarheit und Orientierung.
Bei der häuslichen Pflege geht es um die Versorgung pflegebedürftiger Personen in ihrem familiären Umfeld. Die Sozialgesetzbücher (SGB XI, SGB XII) bilden die gesetzlichen Bestimmungen unter anderem für die häusliche Pflege und geben dieser den Vorrang vor der stationären Pflege.
Die pflegebedürftige Person kann von der Pflegekasse ein pauschales
Pflegegeld erhalten, wenn sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird. Die Pflege durch Pflegedienste gilt als Sachleistung der Pflegeversicherung. Die Leistungsansprüche richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe des
Pflegebedürftigen.
Die häusliche Pflege im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung beinhaltet nicht die häusliche Krankenpflege durch examiniertes Pflegepersonal, die zusätzlich von Krankenkassen bewilligt werden kann.
Umfangreiche Informationen zum Thema Pflege bietet die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Die EU-Bestimmungen zur Dienstlistungsfreiheit und das sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz bilden die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der osteuropäischen Pflegekräfte in Deutschland.
Nähre Information zu diesem Themenkomplex bietet die Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit sowie die Pflegeagentur.