Pflegebedürftige können sich von Angehörigen oder anderen geeigneten Personen versorgen und pflegen lassen. Je nach Höhe der Pflegestufe (I-III) wird auf Antrag ein Pflegegeld von der Pflegekasse gewährt, über das die Betroffenen frei verfügen.
Wegen des großen Bedarfs an bezahlbaren Pflegekräften wurde der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten geöffnet. Im Rahmen von Anmelde- und Bewilligungsverfahren erhalten diese dann die Erlaubnis, als pflegende Haushaltshilfen offiziell in Deutschland zu arbeiten.
Ist die Pflegeperson vorübergehend verhindert (Urlaub, Krankheit etc.), erstattet die Pflegeversicherung im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einer Höhe von 1.510,- € und für maximal vier Wochen pro Jahr.
Die Pflegeagentur übernimmt komplett die Beratung und die arbeitsrechtlichen und organisatorischen Schritte, für den Einsatz der Pflegekräfte. Für die Klienten entfällt dadurch jeglicher behördliche Aufwand. Und das bereits ab Tagessätzen von 49,- Euro.
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